Ortsübliche Vergleichsmieten in EUR / m2  / mtl. Kaltmieten
ohne Betriebskosten

 

                                   

Position

                   

 

€/m2

 

 

Altbau bis 20.06.1948 (nicht umfassend modernisiert

 

1.1 einfache bis mittlere Lage

1.2 gute bis beste Lage

2,47 - 3,30

2,74 - 3,71

 

 

Altbau bis 20.06.1046 (umfassend modernisiert)

 

2.1 einfache bis mittlere Lage

2.2 gute bis beste Lage

2,90 - 3,35

3,44 - 4,00

 

 

Neubau vom 21.06.194.6 - 31.12 1960

 

3.1 einfache bis mittlere Lage

3.2 gute bis beste Lage

2,98 - 3,46

3,49 - 4,27

 

 

Neubau vom 01 01 1961-31.12.1969

 

4.1 einfache bis mittlere Lage

4.2 gute bis beste Lage

3,14 - 3,76

3,63 - 4,43

 

 

Neubau vom 01 01.1970 - 31.12.1979

 

5.1 einfache bis mittlere Lage

5.2 gute bis beste Lage

3,45 - 3,83

3,83 - 4,81

 

 

Neubau vom 01.01.1980 - 31.12.1989

 

6.1 einfache bis mittlere Lage

6.2 gute bis beste Lage

3,66 - 4,04

4,12 - 5,14

 

 

Neubau vom 01.01.1990 - 31.12.1999

 

7.1 einfache bis mittlere Lage

7.2 gute bis beste Lage

3,73 - 4,12

4,17 - 5,22

 

 

Neubau ab 01.01.2000

 

8.1 einfache bis mittlere Lage

8.2 gute bis beste Lage

3,92 - 4,32

4,38 - 5,48

 

 

 

Falls Bad oder Zentralheizung in der Wohnung fehlen, ermäßigt sich der Quadratmeterpreis monatlich um 0.40 €. Fehlt beides, ermäßigt sich der Quadratmeterpreis monatlich um 0,30 €

 

Ab hier: Besondere Erläuterungen zur Tabelle

 

 

 

     Mietspiegel 2002

 

 

 

 

 

 

für Altbauwohnungen und freifinanzierte

Neubauwohnungen

im Bereich der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht von der Stadt Vlotho im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Vlotho e.V. und dem

Mieterverein Herford e.V.

 

 

 

 

 

 

Besondere Erläuterungen zur Tabelle

 

     1.     Wohnlagen

 

Für die Einstufung müssen die bei den einzelnen Wohnanlagen genannten oder ähnlichen Merkmale überwiegend zutreffen.

 

a)           a) einfache Wohnanlage

 

Wohnungen im Bereich von Industrieanlagen, starke Lärm- und Geruchsbelästigungen. Wohnungen mit wenig Licht, Luft und Sonne, keine öffentlichen Verkehrsmittel in der Nähe, ungünstige Einkaufsmöglichkeiten, kaum Frei- und Grünflächen.

 

b)           b) mittlere Wohnlage

 

Die meisten Wohnungen innerhalb der Gemeindegebiete liegen in mittlerer Wohnlage, der Normallage, ohne besondere Vor- und Nachteile. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine besonderen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkaufsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen.

 

c)           c) gute Wohnlage

 

Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, auch mit größeren Wohnprojekten, mit Baumbepflanzungen an Straßen bzw. in Vorgärten. Im Wesentlichen nur Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten, das Wohnen nicht beeinträchtigende Einrichtungen, günstige Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

 

d)           d) beste Wohnlage

 

Aufgelockerte Bebauung, überwiegend Familienheime, ruhige Wohngegend, Durchgrünung des gesamten Wohngebietes. günstige Verkehrsverbindungen.

 

2.    Miete

 

Die Tabellenwerte geben die Kaltmieten ohne Betriebskosten an. Betriebskosten (§ 27 Zweite Berechnungsverordnung - II. BV - i.d.F. vom 21.02.1975 - BGBl. I S. 57U) sind z.B. Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Hausbeleuchtung, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Oberflächenwasser, Heizkosten, Heizungswartung usw.

 

Sind im Mietpreis Betriebs- oder Nebenkosten enthalten, so erhöhen sich die Tabellenwerte entsprechend.

 

     3.     Altbauwohnungen mit umfassender Modernisierung

 

Eine Altbauwohnung ist nur dann umfassend modernisiert, wenn Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Wohnung der einer Neubauwohnung entsprechen.

 

 

Besondere Merkmale

 

Innerhalb des Mietrahmens sind die nachstehenden Merkmale (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage) zu berücksichtigen. Diese können in besonderen Fällen zur Über- und Unterschreitung der Eckwerte führen.

 

a)           a)    Art

 

Entscheidend ist die grundsätzliche Struktur der Wohnung z.B. Ein- oder Mehrfamilienhaus, abgeschlossene Wohnung bzw. nicht abgeschlossene Wohnung.

 

b)           b)    Größe

 

Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der im eigentlichen Sinne zum Wohnen bestimmten Räume, also ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche, Garage. Für die Wohnflächenberechnung ist vom Normblatt DIN 283 auszugehen.

Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1.00 und 2.00 m werden zur Hälfte, diejenigen unter 1.00 m lichter Höhe gar nicht zur Wohnfläche gerechnet.

 

c)            c)     Ausstattung

 

Innerhalb der Ausstattungsgruppen sind u.a. zu berücksichtigen:

 

Art der Fußböden:

Böden ohne Belag, Kunststoffböden, Teppichböden, Parkettböden.

 

Art der Fenster:

Einfach- bzw. Doppelfenster, Aluminiumfensterrahmen, Spezialverglasung, Rolladen.

 

Art der Beheizung:

Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtstromspeicherung, Gasaußenwandöfen

 

Sanitärausstattung:

Lage des WC Im Gebäude bzw. außerhalb des Gebäudes. Bad und WC getrennt, zusätzliches Bad bzw. Dusche, zusätzliches WC. Gemeinschaftstoilette, zentrale Warmwasserversorgung. Warmwasserversorgung. Warmwasserbereiter, eingebaute Badewanne, gekachelte Wände

 

Weitere Ausstattung:

Türsprechanlage, Hausantenne, Münzwascheinrichtung, Kücheneinbauteile, Einbauschränke, Heizungsverkleidung, Möbel usw. Für das Mobiliar ist ein angemessener Zuschlag zu berücksichtigen.

 

Sonstiges:

Balkon. Loggia. Nebenräume (Keller, Wasch- und Trockenräume. Gemeinschaftsräume), Garage, Kfz-Abstellplatz, Gartenbenutzung

 

 

d)           d) Beschaffenheit

 

Grundrissgestaltung:

Verhältnis von Haupträumen zu Nebenräumen, Größe und Höhe der Räume, gefangene Räume, langer Flur

 

Sonstiges:

Baulicher Zustand der Wohnung und Unterhaltung des Gebäudes - Fenster, Fußböden, technische Einrichtungen, Treppenhaus, Fassade

 

Text: 2002